Vorfälligkeitsentschädigung rechtens?
Immobiliendarlehen weisen oft eine lange Zinsbindung auf. Das kann vorteilhaft sein, ist aber bei vorzeitiger Kündigung des Darlehens von Nachteil. Denn Banken verlangen in solchen Fällen eine
Vorfälligkeitsentschädigung als Ausgleich für vertraglich vereinbarte Leistungen.
Aber nicht alle Gebühren, die bei vorzeitigen Kündigungen von Immobiliendarlehen erhoben werden, sind rechtens. Das Landgerichts Frankfurt hat in einem aktuellen Urteil die Erhebung eines pauschalen
Berechnungsentgelts für rechtswidrig erklärt.
Laut Handelsblatt verlangt z.B. die Commerzbank ein pauschales Entgelt von 300 Euro für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung. Dies sei nicht zulässig, so das Gericht in dem noch nicht
rechtskräftigen Urteil.
Es gibt noch einige andere Möglichkeiten, gegen die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorzugehen oder dessen Höhe zu reduzieren, selbst wenn die Zahlung bereits erfolgt ist.
Sprechen Sie uns an, wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten (Wegen der Abmahn-Anwälte der Hinweis: Wir erteilen keine Rechtsberatung.)
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Klaus Decker
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