Absicherung mit Löchern
Noch vor wenigen Jahren führte eine Demenzerkrankung automatisch zum Verlust des Versicherungsschutzes. Das hat sich zwar geändert. Gleichwohl sollten Betroffene und ihre Betreuer sich um bestehende Versicherungsverträge kümmern und fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen.
Einen interessanten Presseartikel zu dem Thema finden Sie hier.
Der Empfehlung, die private Haftpflichtversicherung aufzulösen, sollte man jedoch nicht unbedingt folgen. Schließlich hat diese Versicherung auch die Funktion, unberechtigte Forderungen eines Geschädigten abzuwehren.
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Beamten-Wirtschafts-Dienst
Klaus Decker
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